Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse schließt ab der Produktlinie PHV Einfach Besser die gesetzliche Haftpflicht aus der erlaubten privaten Haltung wilder Tiere wie Spinnen, Skorpione oder Schlangen im eigenen Haushalt mit ein – vorausgesetzt, es besteht kein Haltungsverbot. Anschauliche Beispiele zeigen, welche Schäden abgedeckt sind und wo die Grenzen des Schutzes liegen.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Ab der Produktlinie PHV Einfach Besser ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der erlaubten privaten Haltung von wilden Tieren in seinem Haushalt mitversichert.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Spinnen
- Skorpione
- Schlangen
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass kein Haltungsverbot besteht. Versicherungsschutz besteht nur, soweit es sich nicht um den Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der Tiere handelt.
Beispiel 1
Die Bartagamen-Echse des Herrn Burger entwischt aus dem Terrarium und klettert auf ein nebenstehendes Regal. Dort steht eine Vase, welche von der Echse herunter gestoßen wird und beim Aufprall eine Beschädigung im Parkett der Mietwohnung verursacht. Der Schaden ist im Rahmen der PHV Einfach Besser mitversichert.
Beispiel 2
Herr Sommer nimmt die Schlange seines Bekannten zur Urlaubspflege bei sich in der Wohnung auf, welche er mit zwei Kommilitonen im Rahmen einer Wohngemeinschaft bewohnt. Die Schlange kann sich aus dem mobilen Terrarium befreien und gelangt in das daneben liegende Zimmer der Mitbewohnerin. Deren dort lebender Hamster wird von der Schlange gefressen. Die PHV Einfach Besser der Haftpflichtkasse kümmert sich darum.
In teilweiser Abweichung im Tarif Einfach Besser von A. I. Ziff. 12 gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der erlaubten privaten Haltung und Hütung von wilden Tieren (z. B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) in seinem Haushalt mitversichert, sofern hierfür kein Haltungsverbot besteht. Versicherungsschutz besteht nur, soweit es sich nicht um den Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der Tiere handelt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie in Ihrem Haushalt erlaubterweise wilde Tiere wie Spinnen, Skorpione oder Schlangen halten, sind Schäden, die diese Tiere anderen zufügen, über die PHV Einfach Besser der Haftpflichtkasse abgesichert. Wichtig ist, dass für die gehaltenen Tiere kein Haltungsverbot gilt. Kosten, die durch das Wiedereinfangen der Tiere entstehen, sind allerdings nicht Teil dieses Schutzes.
Häufige Fragen
Ab welcher Produktlinie sind wilde Tiere mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht aus der erlaubten privaten Haltung wilder Tiere ist ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der Haftpflichtkasse mitversichert.
Welche wilden Tiere sind zum Beispiel abgedeckt?
Hierzu zählen zum Beispiel Spinnen, Skorpione oder Schlangen.
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass für die Haltung der wilden Tiere kein Haltungsverbot besteht.
Sind die Kosten für das Wiedereinfangen der Tiere versichert?
Nein. Versicherungsschutz besteht nur, soweit es sich nicht um den Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der Tiere handelt.
Ist auch die Hütung wilder Tiere mitversichert?
Ja. Im Tarif Einfach Besser gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der erlaubten privaten Haltung und Hütung von wilden Tieren im Haushalt mitversichert, sofern kein Haltungsverbot besteht.