Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse schützt vor der gesetzlichen Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens – und verzichtet dabei auf eine bei vielen Versicherern übliche, oft strittige Einschränkung: den Ausschluss von Gefahren aus ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigungen.
Die Privathaftpflicht beschäftigt sich mit der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherten aus den Gefahren des täglichen Lebens.
Bei vielen Versicherern gelten in der Privathaftpflicht die Gefahren aus einer „ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung“ als ausgeschlossen. Die Auslegung dieser Einschränkung ist oft strittig.
Deshalb verzichtet die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse auf diese Einschränkung.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich deckt eine Privathaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht ab, die sich aus den Gefahren des täglichen Lebens ergibt. Manche Anbieter nehmen dabei Gefahren aus einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung aus, was in der Praxis häufig zu Streit über die Auslegung führt. Die Haftpflichtkasse verzichtet in ihrer Privathaftpflicht auf genau diese Einschränkung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der jeweilige Vertrags- und Bedingungstext.
Häufige Fragen
Womit beschäftigt sich die Privathaftpflicht?
Sie beschäftigt sich mit der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherten aus den Gefahren des täglichen Lebens.
Welche Einschränkung ist bei vielen Versicherern üblich?
Bei vielen Versicherern gelten die Gefahren aus einer „ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung“ als ausgeschlossen.
Warum ist diese Einschränkung problematisch?
Die Auslegung dieser Einschränkung ist oft strittig.
Wie geht die Haftpflichtkasse damit um?
Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse verzichtet auf diese Einschränkung.