Beschädigt, vernichtet oder verliert man als Gast fremdes Inventar in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern oder Hotelzimmern, greift die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse – je nach Tarif mit Höchstersatzleistungen von 10.000 EUR bis hin zur vereinbarten Versicherungssumme.
Die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen bzw. Inventar in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Hotelzimmern ist im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.
Höchstersatzleistungen nach Tarif:
- PHV Einfach Gut: bis zu 10.000 EUR
- Einfach Besser: bis zu 500.000 EUR
- Einfach Komplett: bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
Beispiel
Während einer Urlaubsreise ist Herr Liebherr in einem Hotel untergebracht. Er raucht eine Zigarette. Durch Unachtsamkeit entsteht ein Brandloch in der Polstergarnitur. Der Schaden am Inventar ist über die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du in einer gemieteten Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder einem Hotelzimmer versehentlich fremdes Inventar beschädigst, zerstörst oder es verloren geht, kann deine Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für den Schaden aufkommen. Wie hoch der Schutz ausfällt, richtet sich nach deinem gewählten Tarif.
Häufige Fragen
Sind Schäden am Inventar einer gemieteten Ferienwohnung mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremdem Inventar in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Hotelzimmern ist über die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Das hängt vom Tarif ab: Im Tarif PHV Einfach Gut sind es bis zu 10.000 EUR, im Tarif Einfach Besser bis zu 500.000 EUR und im Tarif Einfach Komplett bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Gilt der Schutz auch für Hotelzimmer?
Ja. Neben Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist auch Inventar in gemieteten Hotelzimmern erfasst.
Ist ein Brandloch in einer Polstergarnitur durch eine Zigarette abgedeckt?
Ja. Entsteht durch Unachtsamkeit beim Rauchen ein Brandloch in der Polstergarnitur des Hotels, ist dieser Schaden am Inventar über die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.