Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse schließt übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden mit ein – etwa von Sozialversicherungsträgern, privaten Krankenversicherern oder Arbeitgebern. Ein anschauliches Beispiel zeigt, wann dieser Schutz greift.
Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gelten übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden als mitversichert. Diese können geltend gemacht werden von:
- Sozialversicherungsträgern
- Sozialhilfeträgern
- privaten Krankenversicherungsträgern
- öffentlichen und privaten Arbeitgebern
Beispiel
Frau Kaiser lebt mit ihrer Tochter Sophie bei ihrem Lebensgefährten Herrn Wegmann. Beim gemeinsamen Spielen mit Herrn Wegmanns Hund wird Sophie von diesem in die Hand gebissen. Die Verletzung muss daraufhin ambulant behandelt werden.
Die Krankenkasse von Sophie stellt nach Abschluss der Heilbehandlung Regressansprüche gegen Herrn Wegmann. Hierfür besteht über die THV Einfach Komplett Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier bei einer anderen Person einen Personenschaden verursacht und ein Kostenträger – etwa eine Krankenkasse – die Behandlungskosten übernommen hat, kann dieser Kostenträger die verauslagten Beträge von Ihnen zurückfordern. Solche Rückforderungen (Regressansprüche) sind über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Regressansprüche über die Tierhalter-Haftpflicht mitversichert?
Ja. Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse gelten übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden als mitversichert.
Wer kann solche Regressansprüche geltend machen?
Regressansprüche können von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern geltend gemacht werden.
Worauf beziehen sich die mitversicherten Regressansprüche?
Die mitversicherten übergangsfähigen Regressansprüche beziehen sich auf Personenschäden.
Ist ein Regress der Krankenkasse nach einem Hundebiss abgedeckt?
Ja. Stellt die Krankenkasse nach Abschluss der Heilbehandlung Regressansprüche gegen den Tierhalter, besteht hierfür über die THV Einfach Komplett Versicherungsschutz.