Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse schließt Hundewelpen und Fohlen ab Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres beitragsfrei mit ein – vorausgesetzt, die Jungtiere sind im Besitz des Versicherungsnehmers und ein bestehender Vertrag liegt bereits vor.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
- Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter gilt für Hundewelpen bzw. Fohlen ab Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres mitversichert.
- Die Welpen bzw. Fohlen müssen im Besitz des Versicherungsnehmers sein.
- Für den Versicherungsnehmer muss bereits ein THV-Vertrag bei der Haftpflichtkasse bestehen.
Beispiel:
Versicherungsnehmer Rudolph hat für seinen Schäferhund eine THV Einfach Komplett abgeschlossen. Nach einiger Zeit beschließt er, sich einen Labradorwelpen zu kaufen. Der Welpe genießt über die bestehende THV Komfort PLUS im ersten Lebensjahr beitragsfreien Versicherungsschutz.
Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des VN für Hundewelpen bzw. als Halter von Fohlen ab Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass die Welpen bzw. Fohlen im Besitz des VN sind.
Was bedeutet das konkret?
Wer bereits eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse hat und Nachwuchs bekommt – ob Hundewelpen oder Fohlen –, muss für diese Jungtiere im ersten Lebensjahr keinen zusätzlichen Beitrag zahlen. Der Schutz greift ab Geburt, solange die Tiere dem Versicherungsnehmer gehören. Diese Paraphrase dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Welpen und Fohlen automatisch mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter für Hundewelpen bzw. Fohlen gilt ab Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres mitversichert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Welpen bzw. Fohlen müssen im Besitz des Versicherungsnehmers sein, und für diesen muss bereits ein THV-Vertrag bei der Haftpflichtkasse bestehen.
Bis wann besteht der Versicherungsschutz für die Jungtiere?
Der Schutz gilt ab Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres.
Fällt für die Jungtiere ein zusätzlicher Beitrag an?
Nein, im ersten Lebensjahr besteht über den bestehenden Vertrag beitragsfreier Versicherungsschutz.