In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Vertrag bezeichneten Hunde und/oder Pferde zu privaten Zwecken abgesichert. Erfahren Sie, welche Nutzungen nicht mitversichert sind und welche Haftpflichtfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist im Rahmen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde und/oder Pferde zu privaten Zwecken versichert.
Nicht mitversichert gilt:
- die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecke;
- die Zurverfügungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und/oder zu Veranstaltungen sowie die Verwendung zu Zwecken des Reitunterrichts.
Ausgeschlossen bleibt die Haftpflicht:
- des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden;
- wegen Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügung oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen.
Hier erhalten Sie eine Leistungsübersicht der verschiedenen Tarife in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung. (siehe Anhang)
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, für die Sie als Halter Ihrer im Vertrag genannten Hunde oder Pferde gesetzlich haften – solange die Tiere zu privaten Zwecken gehalten werden. Wird ein Tier gewerblich genutzt, für Vereinszwecke, Veranstaltungen oder Reitunterricht zur Verfügung gestellt, greift dieser Schutz nicht. Ebenso sind bestimmte Haftpflichtfälle grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind versichert?
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde und/oder Pferde, sofern sie zu privaten Zwecken gehalten werden.
Ist die berufliche oder gewerbliche Tierhaltung mitversichert?
Nein. Die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken gilt als nicht mitversichert.
Ist mein Pferd auch bei Reitunterricht oder Vereinszwecken abgesichert?
Nein. Die Zurverfügungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und/oder zu Veranstaltungen sowie die Verwendung zu Zwecken des Reitunterrichts gilt als nicht mitversichert.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleibt die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügung oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen.
Auf welcher Grundlage besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und der geltenden Bestimmungen.