In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind bestimmte Risiken vom Schutz ausgenommen und erfordern eine separate Absicherung. Erfahren Sie, welche Tiere nicht versichert sind und welche Rolle Versicherungssummen und Selbstbeteiligung bei der Leistung spielen.
Für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung.
Dazu gehören z. B.:
- Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden.
Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Hier erhalten Sie eine Leistungsübersicht der verschiedenen Tarife in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung. (siehe Anhang)
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Tier ist über diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgesichert. Für gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere ist eine eigene, gesonderte Versicherung nötig. Zusätzlich gilt: Der Versicherer zahlt Schäden nur im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen, und eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schadensfall angerechnet.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind nicht versichert?
Nicht versichert sind zum Beispiel gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere. Diese werden über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert.
Was benötige ich für nicht versicherte Risiken?
Für Risiken, die nicht versichert sind, benötigen Sie eine separate Absicherung.
Bis zu welcher Höhe wird für Schäden geleistet?
Für Schäden wird nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen geleistet.
Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus?
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Wo finde ich eine Übersicht der Leistungen?
Eine Leistungsübersicht der verschiedenen Tarife in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung finden Sie im Anhang.