Bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse darf der Beitrag bei einer Tariferhöhung ab der nächsten Versicherungsperiode angehoben werden – rechtzeitig angekündigt, mit klarer Belehrung über Ihr Kündigungsrecht und einer verpflichtenden Beitragssenkung bei niedrigerem Tarif.
In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
1. Erhöhung des Tarifbeitrags:
Bei Erhöhung des sich aus dem Tarif ergebenden Beitrags ist der Versicherer berechtigt, für die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsverträge den Beitrag mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an bis zur Höhe des sich aus dem neuen Tarif ergebenden Beitrags anzuheben.
2. Voraussetzungen für die Wirksamkeit:
Eine Beitragserhöhung nach Absatz 1 wird nur wirksam, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Änderung mitteilt und ihn schriftlich über sein Recht nach Absatz 4 belehrt. Dabei gilt:
- Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen altem und neuem Beitrag.
- Mitteilung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
3. Verminderung des Tarifbeitrags:
Vermindert sich der Tarifbeitrag, ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu senken.
4. Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen.
Vertragsgrundlage:
Vertragsgrundlage auch für diese Zusatzdeckung zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), wenn in den vorgenannten Zusatzbedingungen keine anderslautenden Inhalte aufgeführt sind, sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich der Tarif, kann sich das auf Ihren Beitrag auswirken. Steigt der Tarifbeitrag, darf der Versicherer Ihren Beitrag zum Beginn der nächsten Versicherungsperiode anpassen – aber nur, wenn er Sie vorher rechtzeitig informiert und über Ihr Kündigungsrecht aufklärt. Sinkt der Tarifbeitrag, wird Ihr Beitrag entsprechend gesenkt. Sind Sie mit einer Erhöhung nicht einverstanden, können Sie den Vertrag innerhalb der genannten Frist kündigen.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag meiner Tierhalter-Haftpflicht erhöht werden?
Bei Erhöhung des sich aus dem Tarif ergebenden Beitrags kann der Versicherer den Beitrag mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an bis zur Höhe des neuen Tarifbeitrags anheben.
Wie werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Der Versicherer muss die Änderung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen altem und neuem Beitrag spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht belehren.
Wird mein Beitrag auch gesenkt, wenn der Tarif günstiger wird?
Ja. Vermindert sich der Tarifbeitrag, ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu senken.
Kann ich wegen einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Welche Bedingungen gelten für diese Zusatzdeckung?
Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), sofern die Zusatzbedingungen nichts anderes vorsehen, sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).