Wer mit seinem Hund oder Haustier in einer Ferienwohnung Urlaub macht, ist über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse abgesichert: Sachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften sind bis 30.000 EUR mitversichert – etwa wenn das Sofa vom Hund angeknabbert wird.
Im Rahmen der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften bis 30.000 EUR mitversichert.
Beispiel:
Das Sofa in der von dem Versicherungsnehmer Seib gemieteten Ferienwohnung wird von seinem Hund angeknabbert. Durch die THV Komfort PLUS der Haftpflichtkasse ist Herr Seib vor diesbezüglichen Schadenersatzansprüchen des Vermieters geschützt.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt Ihr Tier während des Urlaubs bewegliche Einrichtungsgegenstände in einer gemieteten Ferienunterkunft, springt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen des Vermieters – im Rahmen der genannten Bedingungen und bis zur angegebenen Höhe. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Mietsachschäden in Ferienunterkünften mitversichert?
Ja. Im Rahmen der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften mitversichert.
Bis zu welcher Höhe sind die Schäden abgedeckt?
Sachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften sind bis 30.000 EUR mitversichert.
Was gilt, wenn mein Hund das Sofa in der Ferienwohnung beschädigt?
Knabbert der Hund das Sofa in der gemieteten Ferienwohnung an, sind Sie über die THV Komfort PLUS der Haftpflichtkasse vor entsprechenden Schadenersatzansprüchen des Vermieters geschützt.
Welcher Tarif deckt diesen Schutz ab?
Der Schutz besteht im Rahmen der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) beziehungsweise der THV Komfort PLUS der Haftpflichtkasse.