In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn Hunde ohne Leine oder ohne Maulkorb geführt werden – unabhängig von einer kommunalen Leinen- oder Maulkorbpflicht. Ebenso mitversichert ist das Reiten oder Führen von Pferden ohne Zaumzeug und ohne Sattel, denn das Bedingungswerk sieht hierfür keinen Ausschluss vor.
Die Haftpflichtkasse verzichtet bezüglich des Versicherungsschutzes grundsätzlich auf die Prüfung einer kommunalen Leinen- oder Maulkorbpflicht.
Für die Frage des Versicherungsschutzes ist es unerheblich, ob das Pferd mit oder ohne Sattel geritten wird. Das Bedingungswerk sieht hierfür keinen Ausschluss vor.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht in folgenden Fällen:
- aus dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb
- beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, auch wenn ein Hund ohne Leine oder ohne Maulkorb geführt wird oder ein Pferd ohne Zaumzeug beziehungsweise ohne Sattel geritten oder geführt wird. Ob vor Ort eine kommunale Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt, wird für den Versicherungsschutz nicht geprüft.
Häufige Fragen
Besteht Versicherungsschutz, wenn mein Hund ohne Leine oder ohne Maulkorb geführt wird?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb.
Wird eine kommunale Leinen- oder Maulkorbpflicht geprüft?
Nein. Die Haftpflichtkasse verzichtet bezüglich des Versicherungsschutzes grundsätzlich auf die Prüfung einer kommunalen Leinen- oder Maulkorbpflicht.
Spielt es eine Rolle, ob das Pferd mit oder ohne Sattel geritten wird?
Nein. Für die Frage des Versicherungsschutzes ist es unerheblich, ob das Pferd mit oder ohne Sattel geritten wird. Das Bedingungswerk sieht hierfür keinen Ausschluss vor.
Ist das Reiten oder Führen ohne Zaumzeug mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel.