Mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern mitversichert. Ein anschauliches Beispiel rund um einen abgekoppelten Pferdeanhänger zeigt, wie der Schutz im Alltag greift.
Mitversichert gilt:
Die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
Beispiel:
Der Versicherungsnehmer möchte mit seinem Pferd an einem Reitturnier teilnehmen. Dieses findet 50 km von seinem Wohnort entfernt statt.
Nach dem Abladen seines Pferdes koppelt er seinen Anhänger von dem Zugfahrzeug ab, da er mit dem Fahrzeug noch etwas erledigen muss.
In der Eile versäumt er, den Hänger auf dem leicht abschüssigen Gelände ausreichend zu sichern, sodass sich dieser in Bewegung setzt und ein in der Nähe geparktes Fahrzeug beschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Tier hält, nutzt oft auch einen Anhänger, um es zu transportieren. Solange dieser Tiertransportanhänger nicht versicherungspflichtig ist, greift der Schutz aus dem privaten Besitz und Gebrauch. Das Beispiel mit dem Pferdeanhänger dient dabei als unverbindliche Veranschaulichung, wie ein solcher Fall aussehen kann.
Häufige Fragen
Sind Tiertransportanhänger über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern mitversichert.
Welche Tiertransportanhänger sind erfasst?
Mitversichert sind nicht versicherungspflichtige Tiertransportanhänger, und zwar aus dem privaten Besitz und Gebrauch.
Was ist ein typisches Beispiel für einen versicherten Fall?
Ein Versicherungsnehmer koppelt bei einem 50 km entfernten Reitturnier seinen Anhänger ab und sichert ihn auf leicht abschüssigem Gelände nicht ausreichend. Der Hänger setzt sich in Bewegung und beschädigt ein in der Nähe geparktes Fahrzeug.
Gilt der Schutz auch für den privaten Gebrauch des Anhängers?
Ja. Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.