In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist Tierhüter, wer per Vertrag die Aufsicht über ein Tier übernimmt – etwa durch Übergabe zur Verwahrung. Wer als Tierhüter gilt und was die Führung der Aufsicht bedeutet, erfahren Sie hier.
Wer gilt als Tierhüter?
Tierhüter ist, wer für den Tierhalter die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernommen hat.
- Der Vertrag kann auch konkludent geschlossen werden (z. B. durch Übergabe zur Verwahrung).
- Die nur tatsächliche Übernahme der Beaufsichtigung eines Tieres begründet noch keine Tierhütereigenschaft.
Was bedeutet Führung der Aufsicht?
Unter Führung der Aufsicht über das Tier ist die Sorge zu verstehen, dass das Tier keinen Schaden anrichtet.
Wer wird regelmäßig als Tierhüter angesehen?
- der Verwahrer
- der Entleiher
- der Mieter
Dies gilt, soweit diese nicht unmittelbar Tierhalter geworden sind.
Was bedeutet das konkret?
Ein Tierhüter ist jemand, der die Verantwortung für ein Tier vertraglich übernimmt – etwa wenn ein Tier zur Verwahrung übergeben wird. Wer nur kurz auf ein Tier aufpasst, ohne eine solche vertragliche Vereinbarung, gilt nicht automatisch als Tierhüter. Entscheidend ist die Sorge dafür, dass das Tier keinen Schaden verursacht.
Häufige Fragen
Wer ist Tierhüter?
Tierhüter ist, wer für den Tierhalter die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernommen hat.
Muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden?
Nein. Der Vertrag kann auch konkludent geschlossen werden, zum Beispiel durch Übergabe des Tieres zur Verwahrung.
Genügt es, ein Tier tatsächlich zu beaufsichtigen?
Nein. Die nur tatsächliche Übernahme der Beaufsichtigung eines Tieres begründet noch keine Tierhütereigenschaft.
Was bedeutet die Führung der Aufsicht über das Tier?
Darunter ist die Sorge zu verstehen, dass das Tier keinen Schaden anrichtet.
Wer wird regelmäßig als Tierhüter angesehen?
Regelmäßig gelten der Verwahrer, der Entleiher und der Mieter als Tierhüter, soweit diese nicht unmittelbar Tierhalter geworden sind.