In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem gewollten und ungewollten Deckakt mitversichert. So sind etwa Tierarztkosten nach dem Deckakt einer Stute oder Kosten aus einem ungewollten Deckakt beim Hund abgedeckt.
Beispiel 1:
Beim gewollten Deckakt tritt die Stute des Versicherungsnehmers nach dem eigens für diesen Zweck bestellten Hengst von Herrn Bauer und verletzt diesen.
Die THV Einfach Komplett gewährt Versicherungsschutz für die eventuell anfallenden Tierarztkosten.
Beispiel 2:
Bei einem Spaziergang kommt es zwischen dem Rüden des Versicherungsnehmers Berger und der Hündin seines Bekannten Schmitz zum ungewollten Deckakt.
Im Rahmen der THV Komfort PLUS besteht Versicherungsschutz für eventuell anfallende Kosten von Abtreibungsmaßnahmen, Tierarzt oder ggf. geltend gemachten Aufwendungen für die Aufzucht der Welpen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier bei einer Paarung – ob geplant oder nicht – einen Schaden verursacht, springt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein. Sie deckt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Deckakt ab, egal ob dieser gewollt oder ungewollt zustande kommt. Je nach Tarif können dabei unterschiedliche Kosten übernommen werden.
Häufige Fragen
Ist auch der ungewollte Deckakt mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Deckakt – sowohl gewollt als auch ungewollt.
Welche Kosten werden beim gewollten Deckakt übernommen?
Verletzt sich zum Beispiel der zum Decken bestellte Hengst, gewährt die THV Einfach Komplett Versicherungsschutz für die eventuell anfallenden Tierarztkosten.
Was ist beim ungewollten Deckakt eines Hundes abgedeckt?
Im Rahmen der THV Komfort PLUS besteht Versicherungsschutz für eventuell anfallende Kosten von Abtreibungsmaßnahmen, Tierarzt oder ggf. geltend gemachten Aufwendungen für die Aufzucht der Welpen.
Für welche Tiere gilt der Versicherungsschutz beim Deckakt?
Die Beispiele nennen sowohl Pferde (Stute und Hengst) als auch Hunde (Rüde und Hündin). Der Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht aus dem Deckakt.