Setzt du deinen privaten Hund zu Therapiezwecken ein, greift die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse: Schäden an Dritten sind mitversichert, solange es sich um eine private Tierhaltung handelt.
Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter mitversichert, auch wenn der Hund zu Therapiezwecken verwendet wird. Voraussetzung bleibt jedoch, dass es sich um eine private Tierhaltung handelt.
Beispiel:
Versicherungsnehmerin Wolter engagiert sich ehrenamtlich in einem Heim für behinderte Kinder. Hierzu nimmt sie zeitweise ihren Familienhund, der eine Ausbildung zum Therapiehund absolviert hat, zu therapeutischen Zwecken mit ins Heim.
Sollte es hierbei durch den Hund zu einem Schadenfall mit Schädigung Dritter kommen, so besteht Versicherungsschutz im Rahmen der THV Einfach Komplett.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung der versicherten Tiere zu therapeutischen Zwecken.
Was bedeutet das konkret?
Wird dein privat gehaltener Hund für therapeutische Zwecke eingesetzt, bleibt der Schutz der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett bestehen. Verursacht der Hund dabei einen Schaden an Dritten, ist dieser mitversichert – entscheidend ist, dass die Tierhaltung privat ist.
Häufige Fragen
Ist mein Hund auch versichert, wenn ich ihn zu Therapiezwecken einsetze?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter gilt über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett mitversichert, auch wenn der Hund zu Therapiezwecken verwendet wird.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Es muss sich um eine private Tierhaltung handeln. Nur dann besteht der Versicherungsschutz für die Nutzung des Tieres zu therapeutischen Zwecken.
Was ist versichert, wenn der Therapiehund einen Dritten schädigt?
Kommt es durch den Hund zu einem Schadenfall mit Schädigung Dritter, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der THV Einfach Komplett.
Gilt der Schutz auch bei ehrenamtlichem Einsatz?
Ja. Auch wenn der Familienhund zeitweise ehrenamtlich, etwa in einem Heim, zu therapeutischen Zwecken mitgenommen wird, ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Nutzung mitversichert.