Wer eine Reitbeteiligung übernimmt, ist über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse mitversichert: Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten sowie Ansprüche aus dem unentgeltlichen Verleih an fremde Reittiernutzer sind abgedeckt – anschaulich erklärt an Beispielen rund um Pferd und Reithalle.
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten.
Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten.
Ebenso gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem unentgeltlichen Verleih an fremde Reittiernutzer als mitversichert.
Beispiel 1
Frau Kurz reitet schon lange, hat aber kein eigenes Pferd. Deshalb hat sie eine Reitbeteiligung an dem Pferd der Versicherungsnehmerin Schneider. Frau Kurz reitet das Pferd von Frau Schneider zweimal die Woche an festen Tagen. Um zu einer Reithalle zu gelangen, muss Frau Kurz das Pferd durch einen Ort führen oder reiten. Dabei passiert es, dass das Pferd austritt und ein parkendes Auto trifft. Der Schaden an dem Auto ist über die THV Einfach Komplett von Frau Schneider gedeckt.
Beispiel 2
Frau Kurz ist in der Reithalle angekommen und reitet dort das Pferd der Versicherungsnehmerin Schneider. Das Pferd erschreckt sich und bockt, woraufhin Frau Kurz herunterfällt und sich dabei an der Schulter verletzt. Die hieraus entstandenen Ansprüche von Frau Kurz gegenüber Frau Schneider sind über die THV Einfach Komplett von Frau Schneider versichert.
Was bedeutet das konkret?
Wer regelmäßig ein fremdes Pferd reitet und sich dafür an den Unterhaltskosten beteiligt, hat eine sogenannte Reitbeteiligung. In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett ist die reitbeteiligte Person mit ihrer persönlichen gesetzlichen Haftpflicht mitversichert. Auch wenn das Pferd unentgeltlich an andere Reittiernutzer verliehen wird, besteht Versicherungsschutz. Die Beispiele zeigen, dass sowohl Schäden an Dritten als auch Ansprüche der reitbeteiligten Person selbst umfasst sein können.
Häufige Fragen
Ist die Reitbeteiligung mitversichert?
Ja. In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Einfach Komplett ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten mitversichert.
Was ist eine Reitbeteiligung?
Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten.
Ist ein Schaden an einem parkenden Auto gedeckt, wenn das Pferd austritt?
Ja. Tritt das Pferd beim Führen oder Reiten durch einen Ort aus und trifft ein parkendes Auto, ist der Schaden über die THV Einfach Komplett des Versicherungsnehmers gedeckt.
Sind Verletzungen der reitbeteiligten Person versichert?
Verletzt sich die reitbeteiligte Person, etwa durch einen Sturz vom Pferd, sind die hieraus entstandenen Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer über die THV Einfach Komplett versichert.
Gilt der Schutz auch beim unentgeltlichen Verleih des Pferdes?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem unentgeltlichen Verleih an fremde Reittiernutzer gilt als mitversichert.