Muss der Versicherungsnehmer der Haftpflichtkasse während eines mitversicherten Auslandsaufenthalts eine behördlich angeordnete Kaution hinterlegen, stellt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung den erforderlichen Betrag bis zu 100.000 EUR bereit – vorausgesetzt, der Schaden ist im Umfang des Vertrages mitversichert.
Kautionszahlungen im Ausland:
In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen zu hinterlegen hat, stellt die Haftpflichtkasse den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Voraussetzungen:
- Es handelt sich um einen mitversicherten Auslandsaufenthalt.
- Der Schaden ist im Umfang dieses Vertrages mitversichert.
Beispiel:
Herr Meiers Hund beißt im Urlaub einem Hotelangestellten ins Bein. Die Heimreise wird ihm nur bei Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 10.000 EUR gestattet. Die Haftpflichtkasse stellt ihm diesen erforderlichen Betrag zur Verfügung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier im Ausland einen Schaden verursacht und eine Behörde von Ihnen eine Kaution verlangt, springt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ein. Sie stellt Ihnen den benötigten Betrag zur Verfügung, damit Sie beispielsweise Ihre Heimreise antreten können. Wichtig ist, dass der Auslandsaufenthalt mitversichert und der Schaden über den Vertrag gedeckt ist.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird die Kaution übernommen?
Die Haftpflichtkasse stellt den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es muss sich um einen mitversicherten Auslandsaufenthalt handeln und der Schaden muss im Umfang dieses Vertrages mitversichert sein.
Wann kommt die Kautionsleistung zum Tragen?
Sie kommt zum Tragen, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen zu hinterlegen hat.
Gibt es ein Beispiel für einen solchen Fall?
Ja: Beißt Herr Meiers Hund im Urlaub einem Hotelangestellten ins Bein und wird die Heimreise nur bei Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 10.000 EUR gestattet, stellt die Haftpflichtkasse ihm diesen erforderlichen Betrag zur Verfügung.