Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse prüft bei jedem Schaden zunächst die Haftpflichtfrage: Berechtigte Ansprüche werden reguliert, unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie ab – falls nötig auch vor Gericht. So übernimmt die Versicherung eine passive Rechtsschutzfunktion.
Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage und neben der Regulierung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung übernimmt somit ggf. auch eine „passive“ Rechtsschutzfunktion.
Beispiel:
Gegen Frau Schmidt werden Schadenersatzansprüche für einen Schaden geltend gemacht, den sie mangels Haftung nicht zu verantworten hat. Die THV Einfach Komplett betreibt im Interesse der Versicherungsnehmerin die Abwehr der unberechtigten Ansprüche – falls erforderlich auch vor Gericht.
Was bedeutet das konkret?
Wird gegen Sie als Tierhalter ein Schadenersatzanspruch erhoben, klärt der Versicherer zunächst, ob Sie überhaupt haften. Ist der Anspruch berechtigt, wird der Schaden reguliert. Ist er unberechtigt, wehrt der Versicherer diese Forderung für Sie ab – notfalls auch gerichtlich. In diesem Sinn wirkt die Versicherung wie ein passiver Rechtsschutz.
Häufige Fragen
Was umfasst die Leistungspflicht des Versicherers?
Sie umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage sowie neben der Regulierung berechtigter auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Was passiert bei unberechtigten Ansprüchen?
Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab – falls erforderlich auch vor Gericht.
Warum spricht man von einer passiven Rechtsschutzfunktion?
Weil die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ggf. auch eine „passive“ Rechtsschutzfunktion übernimmt.
Was zeigt das Beispiel von Frau Schmidt?
Gegen Frau Schmidt werden Ansprüche für einen Schaden geltend gemacht, den sie mangels Haftung nicht zu verantworten hat. Die THV Einfach Komplett betreibt in ihrem Interesse die Abwehr der unberechtigten Ansprüche – falls erforderlich auch vor Gericht.