Bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse bildet die vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze der Leistung je Schadenfall und gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Erfahren Sie, welche Summen zur Auswahl stehen und wie die jährliche Verfügbarkeit geregelt ist.
Für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Höchstgrenze der Leistung je Schadenfall. Die pauschale Versicherungssumme gilt zusammen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bei der Haftpflichtkasse steht die vereinbarte Summe im Jahr auch mehrfach zur Verfügung, ist also nicht in einem Versicherungsjahr maximiert. Die Versicherungssumme kann für bestimmte mitversicherte Leistungen begrenzt sein.
Die Versicherungssumme beträgt 20.000.000 € oder 50.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Versicherungssumme ist maximiert bei Personenschäden auf 10.000.000 € je geschädigter Person.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme legt fest, bis zu welcher Höhe pro Schadenfall geleistet wird. Sie gilt gemeinsam für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Weil die Summe im Jahr mehrfach zur Verfügung steht, ist sie nicht auf ein einziges Ereignis pro Versicherungsjahr beschränkt. Für einzelne mitversicherte Leistungen sowie für Personenschäden je geschädigter Person können jedoch eigene Grenzen gelten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Die Versicherungssumme beträgt 20.000.000 € oder 50.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Gilt die Versicherungssumme getrennt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden?
Nein. Die pauschale Versicherungssumme gilt zusammen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wie oft steht die Versicherungssumme pro Jahr zur Verfügung?
Bei der Haftpflichtkasse steht die vereinbarte Summe im Jahr auch mehrfach zur Verfügung und ist nicht in einem Versicherungsjahr maximiert.
Gibt es eine Begrenzung bei Personenschäden?
Ja. Die Versicherungssumme ist bei Personenschäden auf 10.000.000 € je geschädigter Person maximiert.
Kann die Versicherungssumme für einzelne Leistungen begrenzt sein?
Ja. Die Versicherungssumme kann für bestimmte mitversicherte Leistungen begrenzt sein.