In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse regelt der Tarif Veranstaltungen, welche Gemeingefahren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – etwa Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Generalstreik, Verfügungen von hoher Hand sowie höhere Gewalt durch elementare Naturkräfte.
Ausgeschlossen sind die Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar beruhen auf:
- Kriegsereignissen
- anderen feindseligen Handlungen
- Aufruhr
- inneren Unruhen
- Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland)
- unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand
Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Die Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung in Ziffer 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) gelten für diese Versicherung nicht.
Was bedeutet das konkret?
Für den Tarif Veranstaltungen gilt: Bestimmte Großereignisse und Naturgewalten sind vom Schutz ausgenommen. Wenn Schäden auf Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, einem Generalstreik oder behördlichen Anordnungen beruhen, greift die Haftpflicht nicht. Ebenso wenig, wenn elementare Naturkräfte im Rahmen höherer Gewalt gewirkt haben. Zudem findet die Vorsorgeversicherung nach Ziffer 4 der AHB hier keine Anwendung.
Häufige Fragen
Welche Gemeingefahren sind im Tarif Veranstaltungen ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen.
Sind Schäden durch höhere Gewalt versichert?
Für Schäden durch höhere Gewalt gilt der Ausschluss ebenfalls, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Gilt die Vorsorgeversicherung nach Ziffer 4 der AHB?
Nein. Die Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung in Ziffer 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) gelten für diese Versicherung nicht.
Zählt ein Generalstreik zu den ausgeschlossenen Gemeingefahren?
Ja, ein Generalstreik in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland gehört zu den ausgeschlossenen Gemeingefahren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023