In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Veranstaltungen Mietsachschäden an gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie Leitungswasser und Abwässer bis 150.000 EUR mitversichert – mit einem Selbstbehalt von 250 EUR je Schadenereignis.
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB und Ziff. 9.10 dieser Bedingungen – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an für die Veranstaltung gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Höchstersatzleistung und Selbstbehalt:
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 150.000 EUR.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 250 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie für eine Veranstaltung Gebäude oder Räume mieten, leasen oder pachten und dort durch Brand, Explosion oder durch Leitungswasser und Abwässer ein Schaden entsteht, springt die Versicherung im Rahmen der genannten Bedingungen ein. Die Ausstattung und Einrichtung dieser Räume ist davon nicht erfasst. Für bestimmte Anlagen, Geräte, Verschleiß sowie Glasschäden gelten Ausschlüsse. Bei einem Schaden tragen Sie einen festen Eigenanteil selbst.
Häufige Fragen
Welche Schäden an gemieteten Räumen sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an für die Veranstaltung gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer. Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl. sind nicht eingeschlossen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden?
Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 150.000 EUR.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt beträgt 250 EUR je Schadenereignis.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023