Endet der Vertrag der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen allein wegen endgültiger und völliger Betriebseinstellung, greift eine Nachhaftung: Der Versicherungsschutz besteht im Umfang des Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung fort.
In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen folgendes für Betriebseinstellung / Nachhaftung:
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wird der Betrieb endgültig und vollständig eingestellt und endet der Vertrag allein aus diesem Grund, wirkt der Schutz noch eine Zeit lang nach. So bleiben Ansprüche, die sich auf die frühere Tätigkeit beziehen, im vereinbarten Umfang abgesichert, obwohl der Vertrag bereits beendet ist. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Versicherungsschutz nach Vertragsende?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Unter welcher Voraussetzung greift die Nachhaftung?
Die Nachhaftung greift, wenn der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung endet.
In welchem Umfang besteht der Schutz während der Nachhaftung?
Der Schutz besteht im Umfang dieses Vertrages.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen.