In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden keine Jahresmaximierung – darüber hinaus greifen die Regelungen zur mehrfachen jährlichen Begrenzung.
Im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen gilt für die Jahresmaximierung Folgendes:
- Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
- Bis zu einer Versicherungssumme von - EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
- Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Die Jahresmaximierung beschreibt, wie oft die vereinbarte Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres zur Verfügung steht. In diesem Tarif gibt es für Personen- und Sachschäden bis 3.000.000 EUR sowie für Vermögensschäden bis 100.000 EUR keine solche jährliche Begrenzung. In den weiteren beschriebenen Bereichen steht die Versicherungssumme zweifach oder einfach pro Jahr bereit. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gilt in diesem Tarif eine Jahresmaximierung?
Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
Wann gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert?
Bis zu einer Versicherungssumme von - EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
Was gilt für darüber hinausgehende Summen?
Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen.