In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Reha- und Pflegeeinrichtungen ist die gesetzliche Haftpflicht bei Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen mitversichert – inklusive angestelltem Datenschutzbeauftragten. Erfahren Sie, welcher Schutz besteht und welche Ansprüche und Kosten ausgeschlossen sind.
Mitversichert ist im Rahmen der Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden:
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der Betriebsangehörigen einschließlich des etwa angestellten Datenschutzbeauftragten wegen Vermögensschäden im Sinne von Ziff. 2 AHB aus Schadenereignissen durch die Verletzung personenbezogener Bestimmungen in Datenschutzgesetzen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Nicht versichert sind:
- Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten.
- Bußen, Strafen sowie Kosten derartiger Verfahren.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn durch die Verletzung von Datenschutzbestimmungen ein reiner Vermögensschaden entsteht. Erfasst sind dabei nicht nur der Betrieb und seine Mitarbeitenden, sondern auch ein etwa angestellter Datenschutzbeauftragter. Ausgenommen bleiben jedoch Ansprüche rund um die Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie behördliche Bußen und Strafen samt der dazugehörigen Verfahrenskosten.
Häufige Fragen
Wer ist bei Datenschutzverletzungen mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der Betriebsangehörigen einschließlich des etwa angestellten Datenschutzbeauftragten.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Vermögensschäden im Sinne von Ziff. 2 AHB aus Schadenereignissen durch die Verletzung personenbezogener Bestimmungen in Datenschutzgesetzen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Sind Auskunfts- und Löschungsansprüche versichert?
Nein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten.
Sind Bußen und Strafen abgedeckt?
Nein. Bußen, Strafen sowie Kosten derartiger Verfahren sind nicht versichert.