Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Hausverwalter richtet sich der Vertragsbeginn nach den Angaben im Versicherungsschein. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch von Jahr zu Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Beginn:
- siehe Angaben im Versicherungsschein
Dauer und Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wann Ihr Versicherungsschutz startet, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Danach läuft der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr weiter, es sei denn, Sie kündigen ihn rechtzeitig vor dem Ende der laufenden Vertragsperiode. Für die Kündigung gilt eine Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Beginn ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Der Vertrag muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt werden.
Was passiert, wenn ich nicht kündige?
Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.