Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt im Tarif „Hausverwalter“ das Produkthaftpflichtrisiko ab und schützt die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse sowie erbrachte Arbeiten und Leistungen. Erfahren Sie, wann der Schutz beginnt und welche Ansprüche versichert sind.
Gegenstand des Versicherungsschutzes / Allgemeines Produkt-Haftpflichtrisiko:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden gemäß Ziff. 4. dieses Vertragsteils C., soweit diese durch vom Versicherungsnehmer verursacht wurden:
- hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse,
- erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
Dieser Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Versichertes Risiko:
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergebenden Produktions- und Tätigkeitsumfang.
Versicherungsfall:
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Versichert sind – insoweit abweichend von Ziff. 1.1, Ziff. 7.3 und Ziff. 1.2 AHB – auf Sachmängeln beruhende gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Abnehmer über bestimmte Eigenschaften seiner Erzeugnisse, Arbeiten und Leistungen dafür verschuldensunabhängig einzustehen hat, dass diese bei Gefahrübergang vorhanden sind.
Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich, soweit es sich handelt um:
- Personen- und Sachschäden
- und die daraus entstandenen weiteren Schäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif „Hausverwalter“ schützt vor gesetzlichen Ansprüchen, die entstehen, wenn Erzeugnisse, Arbeiten oder Leistungen des Versicherungsnehmers einen Schaden verursachen. Maßgeblich ist der im Versicherungsschein beschriebene Tätigkeitsumfang. Der Schutz greift ab dem Moment, in dem das Erzeugnis in den Verkehr gebracht oder die Arbeit bzw. Leistung fertiggestellt wurde. Auch fehlerhafte Beratung zur Verwendung sowie Falschlieferungen werden dabei wie ein Mangel in Herstellung oder Lieferung behandelt.
Häufige Fragen
Was ist im Produkthaftpflichtrisiko versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse sowie durch erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden – ausschließlich für Schäden gemäß Ziff. 4. des Vertragsteils C.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Worauf bezieht sich das versicherte Risiko?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Produktions- und Tätigkeitsumfang, der sich aus der Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein ergibt.
Sind Beratungsfehler und Falschlieferungen mitversichert?
Ja. Mängel bei der Beratung über die An- oder Verwendung der Erzeugnisse sowie Falschlieferungen stehen Mängeln in der Herstellung oder Lieferung gleich, soweit es sich um Personen- und Sachschäden und die daraus entstandenen weiteren Schäden handelt.
Was gilt als Versicherungsfall?
Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertrages eintretende Schadenereignis gemäß Ziff. 1.1 AHB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023