Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse übernimmt im Tarif Hausverwalter die gesetzliche Haftpflicht beim Abhandenkommen fremder Schlüssel und Codekarten mit Schlüsselfunktion – inklusive der Kosten für Erneuerung von Schlüsseln, Code-Karten und Schließanlagen bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Im Tarif Hausverwalter gelten für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten die folgenden Regelungen:
Was ist eingeschlossen:
Eingeschlossen ist gemäß Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Versicherungssumme:
- Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis.
- Sie steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Selbstbehalt:
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn einem Hausverwalter fremde Schlüssel oder Codekarten mit Schlüsselfunktion abhandenkommen, springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein. Sie hilft dabei, die notwendigen Kosten für den Austausch von Schlüsseln, Code-Karten und Schließanlagen zu tragen. Dabei gelten eine festgelegte Obergrenze und ein Eigenanteil, den der Versicherungsnehmer selbst übernimmt.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind beim Schlüsselverlust abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Abhandenkommens fremder Schlüssel und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben. Der Versicherungsschutz umfasst die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei Schlüsselverlust?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 100.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.
Sind auch Codekarten mitversichert?
Ja, mitversichert sind Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben. Auch die Kosten für die Erneuerung von Code-Karten sind Teil des Versicherungsschutzes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023