In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Hausverwalter kann für Betreiber oder Inhaber – wenn besonders vereinbart – ein privater Haftpflichtschutz mitgelten: eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund, jeweils als rechtlich selbständige Verträge während des Dienstverhältnisses.
Falls besonders vereinbart:
Für den Betreiber / Inhaber besteht während der Laufzeit der vorliegenden Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses, als rechtlich selbständige Verträge eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund).
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen;
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen;
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Ist es ausdrücklich vereinbart, kann für den Betreiber oder Inhaber neben der betrieblichen Absicherung auch ein privater Schutz mitlaufen: eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Diese privaten Verträge sind eigenständig, gelten während des Dienstverhältnisses und enden mit dessen Ende oder mit dem Ende der Betriebs-Haftpflichtversicherung. Besteht bereits ein gleichartiger anderer Vertrag, hat dieser Vorrang.
Häufige Fragen
Welche privaten Haftpflichtrisiken sind mitversichert?
Falls besonders vereinbart, bestehen für den Betreiber / Inhaber eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Wie lange besteht dieser private Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht während der Laufzeit der Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Die Verträge erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was gilt, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag besteht?
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen.
Sind diese privaten Verträge Teil der Betriebshaftpflicht?
Es handelt sich um rechtlich selbständige Verträge, die neben der Betriebs-Haftpflichtversicherung bestehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023