In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Hausverwalter gelten für das Betriebs- und Produkthaftpflichtrisiko festgelegte Versicherungssummen sowie besondere Sublimits, die die Höhe des Versicherungsschutzes je Versicherungsfall bestimmen. Wo diese besonderen Grenzen greifen und wo die allgemeine Versicherungssumme maßgeblich ist, zeigt dieser Überblick.
Im Tarif „Hausverwalter“ gelten für das Betriebs- und Produkthaftpflichtrisiko die folgenden Versicherungssummen sowie Sublimits:
Versicherungssummen:
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) beträgt:
- siehe Versicherungsschein
Sublimits:
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Für das Betriebs- und Produkthaftpflichtrisiko gibt es eine allgemeine Versicherungssumme je Versicherungsfall, deren konkrete Höhe im Versicherungsschein steht. Diese allgemeine Summe gilt immer dann, wenn für einen bestimmten Bereich keine gesonderte, abweichende Höchstgrenze festgelegt ist. Für einzelne Erweiterungen des Versicherungsschutzes können jedoch eigene, abweichende Grenzen (Sublimits) vereinbart sein.
Häufige Fragen
Wo finde ich die konkrete Höhe der Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Für welche Risiken gilt die Versicherungssumme?
Sie gilt je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden, also für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko.
Was sind Sublimits?
Sublimits sind besondere Versicherungssummen, die von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen. Sie können in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) genannt sein.
Wann gilt die allgemeine Versicherungssumme?
Die allgemeinen Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.