Im Tarif Hausverwalter der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist das öffentlich-rechtliche Umweltschadensrisiko über die AVB-USV abgesichert – inklusive Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6 bis 2.9 sowie pauschaler Mitversicherung von Öl-/Fettabscheidern und Behältnissen bis 5.000 Litern.
Für das Umweltschadens-Risiko des Versicherungsnehmers gelten folgende Bestimmungen:
Für diesen Vertragsteil E. gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart. Diesem Vertragsteil liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in deren jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
Versichert ist – sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind – das Umweltschadens-Basisrisiko mit den folgenden Risikobausteinen gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse:
- Baustein 2.6
- Baustein 2.7
- Baustein 2.8
- Baustein 2.9
Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Vertragsteil deckt das gesetzlich geregelte Umweltschadensrisiko ab. Anders als bei der klassischen Haftpflicht gelten hier nicht die AHB, sondern allein die Bedingungen für die Umweltschadensversicherung. Standardmäßig ist das Basisrisiko mit mehreren Bausteinen enthalten, und bestimmte Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe sind bis zu einer festgelegten Menge automatisch mitversichert. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen und Ihr Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für das Umweltschadensrisiko?
Für diesen Vertragsteil E. gelten die AHB als nicht vereinbart. Zugrunde liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Was ist standardmäßig versichert?
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse – sofern im Versicherungsschein keine abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Sind Öl-/Fettabscheider mitversichert?
Ja. Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Gelten hier die AHB?
Nein. Für diesen Vertragsteil E. gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart.