In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Hausverwalter gilt für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme eine pauschale Versicherungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Abweichungen ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (bei privatrechtlicher Inanspruchnahme) gilt im Tarif Hausverwalter Folgendes hinsichtlich der Versicherungssumme:
Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil D. versicherte Schäden (Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko):
- EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Abweichungen: siehe Versicherungsschein)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden aus dem Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko steht bei privatrechtlicher Inanspruchnahme eine gemeinsame (pauschale) Versicherungssumme je Versicherungsfall zur Verfügung. Diese gilt zusammengefasst für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die genaue Höhe und mögliche Abweichungen entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Für welche Schäden gilt die Versicherungssumme beim Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko?
Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die nach Vertragsteil D. versichert sind.
Gilt die Versicherungssumme je Versicherungsfall oder insgesamt?
Die Versicherungssumme gilt je Versicherungsfall für die nach Vertragsteil D. versicherten Schäden.
Bei welcher Art der Inanspruchnahme greift diese Regelung?
Die Regelung gilt bei privatrechtlicher Inanspruchnahme.
Wo finde ich abweichende Versicherungssummen?
Mögliche Abweichungen sind im Versicherungsschein aufgeführt.