Für den Tarif „Hausverwalter" der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ergibt sich die Unternehmensbeschreibung aus dem Versicherungsschein. Mitversichert sind zudem Arbeiten auf fremden Grundstücken, wenn sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen – etwa Außendiensttätigkeiten oder die Auslieferung von Waren.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif „Hausverwalter" folgende Regelung hinsichtlich der Unternehmensbeschreibung:
Unternehmensbeschreibung: siehe Versicherungsschein
Mitversicherte Tätigkeiten:
- Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen (z. B. Außendiensttätigkeiten, Auslieferung von Waren)
- Nicht mitversichert sind Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten o. ä.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Welche Tätigkeit als versicherter Betrieb gilt, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Zusätzlich sind Arbeiten auf fremden Grundstücken abgedeckt, solange sie mit dem versicherten Betrieb zusammenhängen – zum Beispiel Außendienst oder die Auslieferung von Waren. Reine Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten fallen nicht darunter.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Unternehmensbeschreibung?
Die Unternehmensbeschreibung ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Sind Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert?
Ja, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen, etwa Außendiensttätigkeiten oder die Auslieferung von Waren.
Welche Tätigkeiten sind nicht mitversichert?
Montage-, Wartungs-, Reparaturarbeiten o. ä. sind nicht mitversichert.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Tarif „Hausverwalter" der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.