Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen Mietsachschäden ab – von Schäden auf Dienst- und Geschäftsreisen über Brand, Explosion und Leitungswasser bis zu sonstigen Ursachen. Erfahren Sie, welche Höchstersatzleistungen, Selbstbehalte und Ausschlüsse jeweils gelten.
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und / oder an deren Ausstattung entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch sonstige Ursachen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 150.000 EUR.
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mind. 100 EUR, max. 1.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif springt ein, wenn Sie an gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und Räumen für betriebliche Zwecke einen Schaden verursachen, für den Sie gesetzlich haften. Abgedeckt sind Schäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer und durch sonstige Ursachen. Je nach Schadenursache gelten unterschiedliche Höchstersatzleistungen, und für bestimmte Fälle ist ein Selbstbehalt vorgesehen. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Mietsachschäden sind mitversichert?
Eingeschlossen sind Schäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen und deren Ausstattung sowie Schäden an betrieblich gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer sowie durch sonstige Ursachen – jeweils samt der sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Bei Dienst- und Geschäftsreisen sowie bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer beträgt sie im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR. Bei Schäden durch sonstige Ursachen beträgt sie 150.000 EUR.
Welcher Selbstbehalt gilt?
Bei Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen sowie bei Schäden durch sonstige Ursachen beträgt der Selbstbehalt je Schadenereignis 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 1.500 EUR.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Sind auch Ausstattung und Einrichtung mitversichert?
Bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer sowie durch sonstige Ursachen bezieht sich der Versicherungsschutz auf die Gebäude und/oder Räume, nicht jedoch auf deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl. Bei Dienst- und Geschäftsreisen sind gemietete Räume und deren Ausstattung eingeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023