Für Hausverwalter regelt die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse eine Nachhaftung: Endet der Vertrag allein wegen endgültiger und völliger Betriebseinstellung, bleibt der Versicherungsschutz noch bis zu fünf Jahre nach Vertragsende bestehen.
Im Tarif Hausverwalter gelten folgende Regelungen hinsichtlich Betriebseinstellung und Nachhaftung:
- Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Hausverwalter seinen Betrieb endgültig und vollständig einstellt und der Vertrag allein aus diesem Grund endet, wirkt der Schutz noch eine Zeit lang nach. Für Ansprüche, die mit der früheren Tätigkeit zusammenhängen, besteht der Versicherungsschutz im bisherigen Umfang bis zu fünf Jahre nach dem Vertragsende weiter.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Nachhaftung nach Vertragsende?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Unter welcher Voraussetzung greift die Nachhaftung?
Die Nachhaftung greift, wenn der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung endet.
In welchem Umfang besteht der Schutz während der Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang dieses Vertrages.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Hausverwalter.