Wer als Hausverwalter über die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse fremde Unternehmen oder Subunternehmen beauftragt, ist gegen die daraus entstehende gesetzliche Haftpflicht abgesichert – auch bei Kraftfuhrunternehmen. Nicht erfasst ist jedoch die persönliche Haftpflicht der beauftragten Firmen und ihrer Betriebsangehörigen.
Im Tarif Hausverwalter gilt hinsichtlich der Beauftragung externer Unternehmen beziehungsweise Subunternehmen folgende Regelung:
Mitversichert ist:
- die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen, auch Kraftfuhrunternehmen.
Nicht versichert ist:
- die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen / Kraftfuhrunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen.
Was bedeutet das konkret?
Beauftragt der Hausverwalter externe Firmen oder Subunternehmen mit Arbeiten, ist seine eigene gesetzliche Haftpflicht aus dieser Beauftragung mit abgesichert – das schließt auch Kraftfuhrunternehmen ein. Die beauftragten Unternehmen selbst und ihre Mitarbeiter sind mit ihrer persönlichen Haftpflicht dagegen nicht über diesen Vertrag geschützt.
Häufige Fragen
Bin ich als Hausverwalter abgesichert, wenn ich fremde Unternehmen beauftrage?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen, auch Kraftfuhrunternehmen.
Sind auch Kraftfuhrunternehmen von der Regelung erfasst?
Ja. Die Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen schließt ausdrücklich auch Kraftfuhrunternehmen ein.
Ist die Haftpflicht der beauftragten Unternehmen selbst mitversichert?
Nein. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen / Kraftfuhrunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen ist nicht versichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch für die Betriebsangehörigen der Subunternehmen?
Nein. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Betriebsangehörigen der beauftragten Unternehmen ist nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023