In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Hausverwalter Leitungsschäden abgesichert: Gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen samt Folgeschäden sowie – abweichend von den AHB – auch Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen sind eingeschlossen.
Im Tarif Hausverwalter der Betriebshaftpflichtversicherung gelten für Leitungsschäden folgende Regelungen:
- Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden.
- Abweichend von Ziff. 7.7 Abs. 1 – 3 AHB ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen eingeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Rahmen der Hausverwaltertätigkeit unter- oder oberirdische Leitungen beschädigt werden, sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche daraus abgesichert – auch die Folgeschäden. Zusätzlich sind Schäden erfasst, die direkt bei der Bearbeitung dieser Leitungen entstehen, obwohl solche Tätigkeitsschäden nach den allgemeinen Bedingungen sonst ausgeschlossen wären.
Häufige Fragen
Sind Schäden an unterirdischen Leitungen mitversichert?
Ja. Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden.
Sind Folgeschäden aus Leitungsschäden abgedeckt?
Ja. Die sich aus den Schäden an den Leitungen ergebenden Folgeschäden sind eingeschlossen.
Sind auch Tätigkeitsschäden an Leitungen versichert?
Ja. Abweichend von Ziff. 7.7 Abs. 1 – 3 AHB ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen eingeschlossen.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Die Regelungen gelten im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung im Tarif Hausverwalter.