In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist im Tarif Hausverwalter festgelegt, welche Versicherungssumme je Versicherungsfall für das Umweltschadensrisiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme nach Vertragsteil E. gilt und wie diese zugleich die Höchstersatzleistung eines Versicherungsjahres bildet.</p>
Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil E. versicherte Schäden (Umweltschadens-Risiko):
- EUR pauschal für versicherte Kosten (Abweichungen: siehe Versicherungsschein).
Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden aus dem Umweltschadensrisiko, die nach Vertragsteil E. bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme abgesichert sind, gilt eine pauschale Versicherungssumme je Versicherungsfall. Dieser Betrag ist zugleich die Obergrenze für alle Schadenereignisse innerhalb eines Versicherungsjahres. Abweichende Werte können sich aus dem Versicherungsschein ergeben.
Häufige Fragen
Wofür gilt die Versicherungssumme für das Umweltschadensrisiko?
Sie gilt je Versicherungsfall für nach Vertragsteil E. versicherte Schäden (Umweltschadens-Risiko) bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme.
Was ist die Höchstersatzleistung pro Versicherungsjahr?
Die genannte Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Können abweichende Versicherungssummen gelten?
Ja. Abweichungen der pauschalen Versicherungssumme für versicherte Kosten sind möglich; maßgeblich ist der Versicherungsschein.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Hausverwalter.