Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse regelt im Tarif „Hausverwalter“, welche Versicherungssummen für private Haftpflichtrisiken gelten – von der Haftpflicht für Privatpersonen bis zur Tierhalter-Haftpflicht mit klar festgelegter Höchstgrenze.
Im Tarif „Hausverwalter“ gilt hinsichtlich der Versicherungssumme für private Haftpflichtrisiken folgende Regelung:
Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil F. versicherte Schäden (Private Haftpflichtrisiken):
- Zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen: siehe Versicherungsschein
- Zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung: in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen: Für private Haftpflichtrisiken, die über Vertragsteil F. abgesichert sind, gelten je nach Bereich unterschiedliche Versicherungssummen. Bei der Haftpflicht für Privatpersonen ergibt sich die Höhe aus dem Versicherungsschein. Bei der Tierhalter-Haftpflicht orientiert sich die Summe an der des Betriebs-Haftpflichtrisikos, wobei ein pauschaler Höchstbetrag gilt.
Häufige Fragen
Welche private Haftpflichtrisiken sind gemeint?
Gemeint sind die nach Vertragsteil F. versicherten Schäden, also die privaten Haftpflichtrisiken.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei der Haftpflicht für Privatpersonen?
Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich hier nach dem Versicherungsschein.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei der Tierhalter-Haftpflicht?
Sie beträgt die Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Tarif „Hausverwalter“ der Betriebshaftpflichtversicherung.