In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif „Hausverwalter“ Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen mitversichert – bis zur Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden und einschließlich eines angestellten Datenschutzbeauftragten. Wichtig zu wissen: Auskunfts- und Löschansprüche sowie Bußen und Strafen sind ausgenommen.
Mitversichert ist im Rahmen der Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden:
- die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der Betriebsangehörigen einschließlich des etwa angestellten Datenschutzbeauftragten wegen Vermögensschäden im Sinne von Ziff. 2 AHB aus Schadenereignissen durch die Verletzung personenbezogener Bestimmungen in Datenschutzgesetzen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind:
- Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten;
- Bußen, Strafen sowie Kosten derartiger Verfahren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Verletzt der Hausverwalter oder ein Betriebsangehöriger – auch ein angestellter Datenschutzbeauftragter – personenbezogene Datenschutzbestimmungen und entsteht dadurch ein Vermögensschaden, greift der Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden. Nicht abgedeckt sind dagegen Ansprüche rund um Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie Bußen und Strafen.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden aus Datenschutzverletzungen mitversichert?
Ja. Mitversichert ist im Rahmen der Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne von Ziff. 2 AHB aus der Verletzung personenbezogener Bestimmungen in Datenschutzgesetzen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Ist ein angestellter Datenschutzbeauftragter eingeschlossen?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der Betriebsangehörigen einschließlich des etwa angestellten Datenschutzbeauftragten.
Sind Ansprüche auf Auskunft oder Löschung von Daten versichert?
Nein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten.
Sind Bußen und Strafen abgedeckt?
Nein. Nicht versichert sind Bußen, Strafen sowie Kosten derartiger Verfahren.