In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Hausverwalter bestimmen sich Rechte, Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) und den Vertragsteilen A bis F – vom Produkt-Haftpflichtrisiko über Umwelt- und Gewässerschäden bis zu den Privaten Haftpflichtrisiken.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Hausverwalter ergibt sich nicht aus einem einzigen Dokument, sondern aus dem Zusammenspiel mehrerer Bausteine: den allgemeinen Bedingungen (AHB) und den einzelnen Vertragsteilen A bis F. Jeder Vertragsteil deckt dabei einen bestimmten Bereich ab – etwa Produkte, Umwelt- und Gewässerschäden oder private Haftpflichtrisiken. Was im Einzelfall gilt, ergibt sich aus dem Zusammenwirken dieser Teile.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen bestimmen den Umfang meines Versicherungsschutzes?
Rechte, Pflichten sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie den Vertragsteilen A, B, C, D, E und F.
Wofür gilt Vertragsteil C.?
Vertragsteil C. gilt in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Produkt-Haftpflichtrisiko. Erfasst wird das Haftungsrisiko wegen Schäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, nachdem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat.
Wie werden Umwelt- und Gewässerschäden abgedeckt?
Vertragsteil D. gilt in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme. Vertragsteil E. gilt für das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme.
Sind auch private Haftpflichtrisiken enthalten?
Ja, Vertragsteil F. gilt für die Privaten Haftpflichtrisiken.