Für Hausverwalter regelt die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse, welche gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts beim allgemeinen Betriebsrisiko versichert ist – von Personen- und Sachschäden über Folgeschäden bis hin zu Vermögensschäden aus den im Versicherungsschein beschriebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten.
Der Versicherungsschutz gilt, soweit es sich handelt um:
- Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden
- Vermögensschäden nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, für die der Hausverwalter aufgrund seiner beruflichen Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten gesetzlich haften muss. Maßgeblich ist dabei die Unternehmensbeschreibung im Versicherungsschein. Abgedeckt sind Schäden an Personen und Sachen samt Folgeschäden sowie Vermögensschäden nach den vertraglich festgelegten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Haftpflicht ist beim Betriebsrisiko versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, wie sie sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein ergeben.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden sowie Vermögensschäden nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14.
Wonach richtet sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Der Umfang richtet sich nach den Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein ergeben.
Sind auch Vermögensschäden mitversichert?
Ja, Vermögensschäden sind nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14. mitversichert.