In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen und Subunternehmen – einschließlich Kraftfuhrunternehmen – mitversichert. Was dabei gilt und was nicht abgesichert ist, erfahren Sie hier.
Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen, auch Kraftfuhrunternehmen.
Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen / Kraftfuhrunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie fremde Unternehmen oder Subunternehmen – auch Kraftfuhrunternehmen – beauftragen, ist Ihre eigene gesetzliche Haftpflicht als Versicherungsnehmer aus dieser Beauftragung abgesichert. Nicht abgedeckt ist dagegen die eigene Haftpflicht der beauftragten Unternehmen und ihrer Mitarbeiter. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Ist die Beauftragung fremder Unternehmen mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen, auch Kraftfuhrunternehmen.
Zählen auch Kraftfuhrunternehmen dazu?
Ja. Die Beauftragung von Kraftfuhrunternehmen ist ausdrücklich mit eingeschlossen.
Ist die Haftpflicht des beauftragten Unternehmens selbst versichert?
Nein. Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen / Kraftfuhrunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen.
Sind Betriebsangehörige der Subunternehmen abgesichert?
Nein. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Betriebsangehörigen der fremden Unternehmen und Subunternehmen ist nicht versichert.