In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe Schäden aus dem allgemeinen Betriebsrisiko abgesichert. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts – von Personen- und Sachschäden über Folgeschäden bis hin zu Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts:
Abgesichert ist der Versicherungsnehmer aus seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein ergeben.
Der Versicherungsschutz gilt, soweit es sich handelt um:
- Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden
- Vermögensschäden nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Als Betrieb sind Sie im Rahmen dieses Tarifs abgesichert, wenn Sie im Zuge Ihrer versicherten Tätigkeit einem anderen einen Schaden zufügen. Dazu zählen Schäden an Personen und Sachen ebenso wie daraus entstehende Folgeschäden. Auch reine Vermögensschäden können erfasst sein – hier nach den im Vertrag genannten Vorgaben. Maßgeblich ist stets die Unternehmensbeschreibung in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Welche Schäden deckt das allgemeine Betriebsrisiko ab?
Versichert sind Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden sowie Vermögensschäden nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14.
Wessen Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten.
Woraus ergibt sich der Umfang der versicherten Tätigkeiten?
Der Umfang ergibt sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein.
Sind auch Vermögensschäden mitversichert?
Ja, Vermögensschäden sind nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14. mitversichert.