In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe sind auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander eingeschlossen – etwa bei bestimmten Personenschäden, Sachschäden über 50 EUR und Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen.
Eingeschlossen sind – in teilweiser Abänderung von Ziff. 7.4 Abs. 3 AHB in Verbindung mit Ziff. 7.4 Abs. 1 AHB – auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander wegen:
- Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten in dem Betrieb handelt, in dem die schadenverursachende Person beschäftigt ist;
- Sachschäden, sofern diese mehr als 50 EUR betragen.
- Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen im Umfang von Vertragsteil A, Ziff. 7.15 dieser BBR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn mehrere Personen über denselben Vertrag mitversichert sind, kann es vorkommen, dass eine dieser Personen einer anderen einen Schaden zufügt. Diese Regelung stellt klar, dass solche Ansprüche untereinander unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls mitversichert sind – bei Personenschäden, die keine Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sind, bei Sachschäden über 50 EUR sowie bei Vermögensschäden aus einer Verletzung von Datenschutzgesetzen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche mitversicherter Personen untereinander mitversichert?
Ja, eingeschlossen sind – in teilweiser Abänderung von Ziff. 7.4 Abs. 3 AHB in Verbindung mit Ziff. 7.4 Abs. 1 AHB – auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander für die genannten Schadenarten.
Welche Personenschäden sind eingeschlossen?
Personenschäden, bei denen es sich nicht um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten in dem Betrieb handelt, in dem die schadenverursachende Person beschäftigt ist.
Ab welcher Höhe sind Sachschäden mitversichert?
Sachschäden sind mitversichert, sofern diese mehr als 50 EUR betragen.
Sind auch Vermögensschäden abgedeckt?
Ja, Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen sind im Umfang von Vertragsteil A, Ziff. 7.15 dieser BBR mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023