In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe Mietsachschäden abgesichert – von gemieteten Räumen auf Dienst- und Geschäftsreisen bis zu Schäden an betrieblich genutzten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder sonstige Ursachen, mit klar geregelten Höchstersatzleistungen und Selbstbehalten.
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und / oder an deren Ausstattung entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
- Höchstersatzleistung: im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
- Selbstbehalt je Schadenereignis: 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Höchstersatzleistung: im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch sonstige Ursachen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Höchstersatzleistung: im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 150.000 EUR.
- Selbstbehalt je Schadenereignis: 10 %, mind. 100 EUR, max. 1.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigen Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit gemietete Räume oder Gebäude, springt die Betriebshaftpflicht unter bestimmten Voraussetzungen ein. Unterschieden wird dabei zwischen Schäden auf Dienst- und Geschäftsreisen, Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer sowie Schäden durch sonstige Ursachen. Je nach Schadenart gelten unterschiedliche Höchstsummen; einen Teil tragen Sie über den Selbstbehalt selbst. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden an gemieteten Räumen auf Dienstreisen mitversichert?
Ja. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und/oder an deren Ausstattung entstehen, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden?
Bei Schäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer beträgt sie im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR. Bei Schäden durch sonstige Ursachen beträgt sie 150.000 EUR.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 1.500 EUR. Dies gilt für Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie für Schäden durch sonstige Ursachen.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Sind Ausstattung und Einrichtung gemieteter Gebäude mitversichert?
Bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer sowie durch sonstige Ursachen bezieht sich der Einschluss auf die zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäude und/oder Räume – nicht jedoch auf deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023