In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Gesundheitsfachberufe und Tierpflegeberufe sind Leitungsschäden abgesichert: gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen samt Folgeschäden sowie Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen.
Im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe gilt für Leitungsschäden folgendes:
- Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden.
- Abweichend von Ziff. 7.7 Abs. 1 – 3 AHB ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen eingeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Werden bei der beruflichen Tätigkeit ober- oder unterirdische Leitungen beschädigt, greift der Versicherungsschutz für die daraus entstehenden gesetzlichen Haftpflichtansprüche. Das schließt Folgeschäden ein. Auch Schäden, die unmittelbar bei der Arbeit an solchen Leitungen entstehen (Tätigkeitsschäden), sind hier abweichend von der allgemeinen Regelung mitversichert. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Leitungen mitversichert?
Ja. Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen.
Sind auch Folgeschäden abgedeckt?
Ja. Die sich aus den Leitungsschäden ergebenden Folgeschäden sind eingeschlossen.
Gelten auch Tätigkeitsschäden an Leitungen als versichert?
Ja. Abweichend von Ziff. 7.7 Abs. 1 – 3 AHB ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen eingeschlossen.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe.