In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist im Tarif Gesundheitsfachberufe, Tierpflegeberufe die vertraglich übernommene Haftpflicht mitversichert – etwa branchenübliche Haftungsübernahmen, Verträge als Mieter oder Pächter sowie Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG und Behörden.
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.3 AHB – die vom Versicherungsnehmer:
- durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht Dritter, soweit derartige Haftungsübernahmen in der Branche üblich sind;
- als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartners;
- gegenüber der Deutschen Bahn AG gemäß deren standardisierten Gestattungsverträgen und Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse (PAB) durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht;
- gegenüber Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts durch Verträge genormten Inhalts oder sog. Gestattungs- und Einstellungsverträge übernommene gesetzliche Haftpflicht.
Was bedeutet das konkret?
Übernimmt der Versicherungsnehmer per Vertrag die gesetzliche Haftpflicht eines anderen, kann dieser Schutz mitgelten. Das betrifft branchenübliche Haftungsübernahmen sowie typische Vereinbarungen als Mieter, Pächter oder Leasingnehmer und Verträge mit der Deutschen Bahn AG oder mit Behörden. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Ist vertraglich übernommene Haftpflicht mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziff. 7.3 AHB ist die vom Versicherungsnehmer durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht Dritter eingeschlossen, soweit derartige Haftungsübernahmen in der Branche üblich sind.
Gilt der Schutz auch als Mieter oder Pächter?
Ja. Eingeschlossen ist die als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartners.
Sind Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn AG erfasst?
Ja. Erfasst ist die gegenüber der Deutschen Bahn AG gemäß deren standardisierten Gestattungsverträgen und Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse (PAB) durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht.
Was gilt bei Verträgen mit Behörden?
Mitversichert ist die gegenüber Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts durch Verträge genormten Inhalts oder sog. Gestattungs- und Einstellungsverträge übernommene gesetzliche Haftpflicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023