Die Haftpflichtkasse regelt in der Privathaftpflichtversicherung mit dem Zusatzbaustein JurCyber Privat genau, wann keine Leistungen erbracht oder Leistungen gekürzt werden – etwa bei Krieg, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Sanktionen sowie in bestimmten Fällen des Cyber-Mobbings.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
- Wir erbringen keine Leistungen, wenn das Ereignis durch Krieg, Innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnung staatlicher Stellen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht wurde.
- Sie können von uns keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Ereignisses sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die ohne den Schadeneintritt hätten aufgewendet werden müssen, können wir die Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.
- Wir erbringen keine Leistungen nach § 3, Teil 2 für solche Ereignisse, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten waren.
Versicherungsschutz haben Sie nur, soweit dem aufsichtsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen und nicht die folgenden, auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Maßnahmen entgegenstehen:
- Wirtschaftssanktionen,
- Handelssanktionen,
- Finanzsanktionen oder
- Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Die übrigen Bestimmungen unseres Vertrags sind davon nicht betroffen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Nicht versichert sind solche Fälle des Cyber-Mobbings,
- zu denen Sie durch eigene Provokation Anlass gegeben haben. Dieser Ausschluss gilt selbst dann, wenn Sie damit eine vorangegangene Provokation der angreifenden Person erwidert haben;
- durch eine Person, die in Ihrem Haushalt lebt und an Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist;
- als Reaktion auf ein durch Sie begangenes Verbrechen, für das ein rechtskräftiges Urteil vorliegt;
- die durch Äußerungen oder Darstellungen in Printmedien, Fernsehen, Radio, deren elektronischen Ablegern oder elektronischen Presseerzeugnissen verursacht worden sind;
- wenn Sie als Person des öffentlichen Lebens/Interesses betroffen sind;
- in denen es um Schäden geht, die aus dem Cyber-Mobbing entstanden und nicht im Leistungsumfang enthalten sind sowie Folgeschäden;
- die durch Sie selbst verursacht wurden.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil beschreibt, in welchen Situationen der Zusatzbaustein JurCyber Privat nicht oder nur eingeschränkt zahlt. Dazu gehören zum Beispiel Ereignisse durch Krieg oder Naturkatastrophen, selbst herbeigeführte Schäden sowie geltende Sanktionen und Embargos. Zusätzlich sind bestimmte Fälle von Cyber-Mobbing ausgenommen, etwa wenn Sie selbst provoziert haben oder ein Angehöriger aus Ihrem Haushalt beteiligt ist. Die Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?
Wird das Ereignis grob fahrlässig herbeigeführt, ist die Haftpflichtkasse berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Bei vorsätzlicher Herbeiführung können Sie keine Leistungen erwarten.
Welche Ereignisse sind grundsätzlich ausgeschlossen?
Es werden keine Leistungen erbracht, wenn das Ereignis durch Krieg, Innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnung staatlicher Stellen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht wurde.
Sind bereits vor Vertragsbeginn eingetretene Ereignisse versichert?
Nein. Für Ereignisse nach § 3, Teil 2, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten waren, werden keine Leistungen erbracht.
In welchen Fällen von Cyber-Mobbing besteht kein Schutz?
Nicht versichert sind unter anderem Fälle, zu denen Sie durch eigene Provokation Anlass gegeben haben, Cyber-Mobbing durch eine in Ihrem Haushalt lebende und an Ihrem Hauptwohnsitz gemeldete Person, Reaktionen auf ein von Ihnen begangenes Verbrechen mit rechtskräftigem Urteil sowie Fälle, in denen Sie als Person des öffentlichen Lebens/Interesses betroffen sind oder die Sie selbst verursacht haben.
Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit ihm keine aufsichtsrechtlichen Regelungen und keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für entsprechende Maßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der EU oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025