Wer in der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert hat, steht vor einer Mehrfachversicherung – und kann unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen. Welche Frist dabei gilt und ab wann die Aufhebung wirkt, erfahren Sie hier.
In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt folgendes für Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung:
- Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
- Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
- Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein und dasselbe Risiko gleich in mehreren Verträgen abgesichert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wer davon nichts wusste, hat die Möglichkeit, den später abgeschlossenen Vertrag aufheben zu lassen. Wichtig ist dabei, zügig zu handeln: Sobald man von der doppelten Absicherung erfährt, läuft eine Monatsfrist, um dieses Recht auszuüben. Wirksam wird die Aufhebung, wenn die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich von der Mehrfachversicherung nichts wusste?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Welche Frist gilt für die Aufhebung?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025