Bei der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse können Versicherungsnehmer sich bei Meinungsverschiedenheiten an die Beschwerdestelle des Versicherers, den Versicherungsombudsmann oder die BaFin wenden – zusätzlich steht der Rechtsweg offen. Welche Gerichte für Klagen gegen den Versicherer und gegen den Versicherungsnehmer zuständig sind, ist klar geregelt.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:
- Die Haftpflichtkasse VVaG
- Der Vorstand
- Darmstädter Str. 103
- Roßdorf
- Telefon: 06154 / 601 - 0
- E-Mail: info@haftpflichtkasse.de
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- Berlin
- Telefon: 0800 3696000
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- Bonn
- Telefon: 0800 2 100 500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit dem Versicherer nicht einer Meinung sind, können Sie sich zunächst direkt an dessen Beschwerdestelle wenden. Zusätzlich gibt es unabhängige Anlaufstellen: den Versicherungsombudsmann als kostenlose Schlichtungsstelle und die BaFin als Aufsichtsbehörde. Bringt das keine Lösung, bleibt der Weg vor Gericht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich danach, wer klagt und wo Versicherer bzw. Versicherungsnehmer ihren Sitz oder Wohnsitz haben.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei einer Meinungsverschiedenheit zuerst wenden?
Sie können sich jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden – Die Haftpflichtkasse VVaG, Der Vorstand, Darmstädter Str. 103, Roßdorf, Telefon 06154 / 601 - 0, E-Mail info@haftpflichtkasse.de.
Was ist der Versicherungsombudsmann?
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Er steht Verbrauchern oder Personen in verbraucherähnlicher Lage bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten offen.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie können sich jedoch an sie wenden, wenn Sie mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Welches Gericht ist für eine Klage gegen den Versicherer zuständig?
Zuständig ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Kann ich mich auch online beschweren?
Ja. Versicherungsnehmer, die den Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025