In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse mit dem Zusatzbaustein JurCyber Privat richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit danach, wer klagt und wo die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat – bei Klagen gegen ROLAND, bei Klagen von ROLAND und bei unbekanntem Wohnsitz gelten jeweils eigene Regeln.
Für Klagen gegen ROLAND:
- Die gerichtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG.
- Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sie zurzeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Klagen von ROLAND gegen eine versicherte, natürliche Person:
- Zuständig ist das Gericht, das für den Wohnsitz der versicherten Person oder, in Ermangelung eines solchen, für den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
- Ist die versicherte Person eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach ihrem Sitz oder ihrer Niederlassung.
- Das gleiche gilt, wenn die versicherte Person eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist.
Bei unbekanntem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt:
- Ist der Wohnsitz der versicherten Person oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von ROLAND.
Was bedeutet das konkret?
Wo ein Rechtsstreit geführt wird, hängt davon ab, wer klagt. Klagt jemand gegen ROLAND, kann er dies am Firmensitz von ROLAND tun – natürliche Personen zusätzlich an ihrem eigenen Wohnort. Klagt ROLAND selbst, richtet sich das Gericht nach dem Wohnsitz beziehungsweise dem Sitz oder der Niederlassung der versicherten Person. Ist deren Wohnsitz nicht bekannt, wird der Sitz von ROLAND maßgeblich.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen ROLAND klagen möchte?
Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zurzeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Wo klagt ROLAND gegen eine versicherte natürliche Person?
Zuständig ist das Gericht, das für den Wohnsitz der versicherten Person oder, in Ermangelung eines solchen, für den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
Was gilt, wenn die versicherte Person eine juristische Person oder Gesellschaft ist?
Bei einer juristischen Person bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach ihrem Sitz oder ihrer Niederlassung. Das gleiche gilt für eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft.
Was passiert, wenn der Wohnsitz der versicherten Person nicht bekannt ist?
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der versicherten Person im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von ROLAND.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025